Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Die Allgemeinen Bestimmungen sind jeweils nur in der aktuellen Version der AWL Leasing Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen verlieren mit Erscheinen der überarbeiteten Version ihre Gültigkeit. Mit der Aufgabe eines schriftlichen Auftrages (Selbstauskunft) bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert nachfolgende Konditionen.

1. AWL Leasing ist keine Bank, kreditgewährendes Unternehmen, Kreditvermittler oder ähnliches. AWL Leasing wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes. Die Aktivitäten von AWL Leasing beschränken sich auf Vermittlung von Autoleasingverträgen ohne SCHUFA Auskunft, ohne SCHUFA Eintrag und ohne Bankauskunft.

2. AWL Leasing vermittelt ausschließlich Leasingverträge für Fahrzeuge mit ausweisbarer Mehrwertsteuer ohne SCHUFA Auskunft, ohne SCHAFA Eintrag und ohne Bankauskunft für haupt- oder nebenberuflich tätige Leasingnehmer.

3. Bei den auf der Internetseite von AWL Leasing angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um Leasingrückläufer und/oder Bestandsfahrzeuge von Fremdfirmen (Händler). Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt AWL Leasing keine Haftung für die Richtigkeit der Fahrzeugangaben, dies gilt insbesondere für Preise, Zustand und Sonderausstattung. Bei diesen Fahrzeugen ist der Zwischenverkauf vorbehalten.

4. Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Belegbarkeit der in seiner Selbstauskunft gemachten Angaben, die zur Bearbeitung und Vermittlung eines Leasingvertrages ohne SCHUFA und ohne Bankauskunft erforderlich sind.

5. AWL Leasing erhält für ihre Bearbeitungs- und Vermittlungstätigkeit vom Auftraggeber eine Gebühr i. H. v. vier Prozent des Fahrzeugpreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (jedoch nicht unter 520,- EUR netto) je nach Aufwand. Die AWL kann auch eine Gebühr von bis zu drei Prozent erheben für den Aufwand und die Vermittlung eines standardmäßigen Leasing oder Mietkauf.  Diese Gebühr ist nach Erteilung der schriftlichen Leasingzusage der Leasinggesellschaft vom Auftraggeber an AWL Leasing zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bei einer Ablehnung durch die Leasinggesellschaft entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. In allen anderen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung o. a. Gebühr nach den Grundsätzen Culpa in Contrahendo verpflichtet.

6. Zahlungen haben ausschließlich in Euro (Euro) auf die angegebenen Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet werden, so das der Zahler eindeutig zuordenbar ist. AWL Leasing ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks (Name, Kunden und Rechnungsnummer). Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht und der daraus folgenden Mahnungen wir eine Zusatzgebühr von jeweils 5 Euro berechnet.

7. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

8. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz von AWL Leasing.

9. Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen recherchiert worden. Dennoch haftet AWL Leasing nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein könnten.