Mietkauf Unterschied zum Leasing

Was ist der Unterschied zum Leasing!

Steuerlich – vor allem hinsichtlich der MwSt.-Behandlung – unterscheidet sich Mietkauf vom Leasing wie folgt: Das Mietkaufobjekt aktivieren Sie in Ihrer Bilanz und schreiben es selbst ab. Die gesamte MwSt. auf alle Mietkaufraten wird zu Beginn fällig, und die monatlichen Mietkaufraten leisten Sie dann nur noch netto/netto. Diese MwSt.-Zahlung können Sie natürlich sofort als Vorsteuer geltend machen (wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind). Bei einem Leasingvertrag ist das wirtschaftliche Eigentum und damit die Abschreibung bei der Leasinggesellschaft. Ihre Leasingraten dagegen buchen Sie komplett als Aufwand in Ihrer G + V. Lediglich auf die monatlichen Leasingraten wird die jeweilige MwSt. fällig.

Weil der Mietkauf Ihnen einerseits eine 100%-Finanzierung ermöglicht und anderseits den Eigentumsübergang bei Vertragsende sicherstellt, eignet sich diese Finanzierungsform besonders, wenn Sie mit anderen Leasinggesellschaften schlechte Erfahrungen gemacht haben. Sparen Sie mit dem finanzierten Wirtschaftsgut Kosten ein, bezahlt sich dieses „quasi von selbst“. Hinzu kommt, dass bei Wirtschaftsgütern, die ganz offensichtlich nach Finanzierungsende in Ihr Eigentum (Leasingnehmer bzw. Mietkäufers) übergehen sollen, die Finanzverwaltungen eine Kaufabsicht von Anfang an unterstellen könnten. Unangenehme Überraschungen bei Betriebsprüfungen werden durch Mietkauf vermieden. Wenn Sie jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, empfiehlt sich ein Leasingvertrag, weil Sie bei Mietkauf durch die Zahlung der gesamten MwSt. zu Beginn einen unverhältnismäßig hohen Liquiditätsaufwand hätten. Da bei einem Mietkauf kein Restwert festgelegt wird, die gesamte Summe auf die vereinbarte Laufzeit umgelegt wird. Bei einem Leasing werden die Raten da durch geringer weil ein Restwert festgelegt wird, der nicht mit finanziert ist. Also Kaufpreis  minus Anzahlung minus Restwert ergibt die zu finanzierende Summe, Rate pro Monat. Durch einen Leasingvertrag erhält jedoch der Leasingnehmer die Freiheit am Ende der Laufzeit zu entscheiden, ob er das Objekt / Fahrzeug zum Restwert übernehmen will oder nicht. Beim Mietkauf geniest er diese Freiheit nicht und sein Objekt geht mit der letzten Rate in seinen Besitz über.

Fazit:

Für Privatpersonen die Steuerlich  nichts geltend  machen können, sind beide Finanzierungsformen Leasing/ Mietkauf weder positiv noch negativ von Vorteil, außer  die Möglichkeit über ein Leasing die Monatlichen Raten zu minimieren da ein Restwert nicht sofort in die Rate mit berechnet wird. Mietkauf wird nur selten für Firmen angewendet, da es eine völlig andere Abschreibung und Liquidität für den Mieter bietet. Bei einem Mietkauf  soll jedoch nicht der Eindruck entstehen dass für eine Firma ein Mietkauf völlig unsinnig ist, wenn kurzfristig bis mittelfristig ein Objekt benötigt wird und danach nicht mehr, ist es völlig sinnvoll ein Objekt zu mieten, auch wenn die Raten etwas höher ausfallen,  kurze bis mittelfristige Leasingverträge sind bei einem Leasing unter einem Jahr für Objekte nur selten oder gar nicht möglich.